Heizkostenzuschuss 2025
Der Heizkostenzuschuss 2025 kann von 01. März bis 30. September 2025 beantragt werden. Voraussetzung für den Heizkostenzuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Durch diese Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem Einkommen gezielt bei den Heizkosten unterstützt.

Zur Prüfung der Zuschussberechtigung ist die Vorlage der Einkommensunterlagen aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen erforderlich (siehe Informationsblatt Einkommensberechnung).
Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.
Alle eingelangten Anträge werden vom Amt der Tiroler Landesregierung/Abteilung Soziales (Tiroler Hilfswerk) schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt analog zum Vorjahr im Herbst 2025, zu Beginn der Heizperiode 2025/26.
Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular auf der Homepage des Landes Tirol erfolgen: https://www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss.
Richtlinie Heizkostenzuschuss 2025
Informationsblatt zur Einkommensberechnung
Antragsformular Heizkostenzuschuss 2025
