Behindertenhilfe nach dem Tiroler Teilhabesetz (TTHG)
Die Anspruchsvoraussetzungen sind:
- Das Vorliegen einer Behinderung im Sinne des TTHG (Mensch mit Behinderungen) - wird bei Erstanträgen und Therapien immer amtsärztlich festgestellt
- Aussicht, dass durch die beantragte Maßnahme die Teilhabe des Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben tatsächlich gestärkt werden kann
- Bereitschaft des Menschen mit Behinderung bzw. seiner gesetzlichen Vertreterin, bei der Antragsstellung und der Durchführung des Verfahrens im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitzuwirken
- Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. gleichgestellte Personen
- Hauptwohnsitz in Tirol
Leistungen nach dem Tiroler Teilhabegestz (TTHG) sind:
- Mobile Unterstützungsleistungen
- Leistungen der Kommunikation und Orientierung
- Therapien
- Pädagogische Förderung
- Tagesstruktur-Wohnen für Kinder und Jugendliche
- Arbeit- Tagesstruktur
- Wohnen
- Personenförderung
- Zuschüsse (Förder- Richtlinie nach § 20 TTHG)
Mindestsicherung
Begriffsbestimmung:
- Mindestsicherung
- → Sicherung des Mindestbedarfs
- Sicherung der Grundbedürfnisse
- Existentielle Absicherung
Das Ziel der Mindestsicherung:
- Bekämpfung von Armut
- Erlangung der Selbsthilfefähigkeit
- Ermöglichung eines menschenwürdigen Lebens
Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes:
- pauschale monatliche Geldleistungen (Mindestsätze) zur Abdeckung von Aufwendungen für Nahrung, Bekleidung, Körper- und Gesundheitspflege, Benützung von Verkehrsmitteln, Reinigung, Hausrat und Energie sowie für eine angemessene soziale und kulturelle Teilhabe
Hilfe zur Sicherung des Wohnbedarfes:
- Gedeckelte Geldleistungen (Höchstsätze) zur Abdeckung der Miete, Betriebskosten, Heizung und Abgaben
Grundleistung der Mindestsicherung
Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung:
- Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung (e-card)
- Allfällige Selbstbehalte für Pflichtleistungen der Krankenversicherung
Übernahme von Bestattungskosten:
- Kosten eines einfachen Begräbnisses
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landes Tirol.
Homepage des Landes Tirol