Behindertenhilfe nach dem Tiroler Teilhabesetz (TTHG)

Die Anspruchsvoraussetzungen sind:

  • Das Vorliegen einer Behinderung im Sinne des TTHG (Mensch mit Behinderungen) - wird bei Erstanträgen und Therapien immer amtsärztlich festgestellt
  • Aussicht, dass durch die beantragte Maßnahme die Teilhabe des Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben tatsächlich gestärkt werden kann
  • Bereitschaft des Menschen mit Behinderung bzw. seiner gesetzlichen Vertreterin, bei der Antragsstellung und der Durchführung des Verfahrens im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitzuwirken
  • Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. gleichgestellte Personen
  • Hauptwohnsitz in Tirol

Leistungen nach dem Tiroler Teilhabegestz (TTHG) sind:

  • Mobile Unterstützungsleistungen
  • Leistungen der Kommunikation und Orientierung
  • Therapien
  • Pädagogische Förderung
  • Tagesstruktur-Wohnen für Kinder und Jugendliche
  • Arbeit- Tagesstruktur
  • Wohnen
  • Personenförderung
  • Zuschüsse (Förder- Richtlinie nach § 20 TTHG)

Mindestsicherung

Begriffsbestimmung:

  • Mindestsicherung
  • → Sicherung des Mindestbedarfs
  • Sicherung der Grundbedürfnisse
  • Existentielle Absicherung

Das Ziel der Mindestsicherung:

  • Bekämpfung von Armut
  • Erlangung der Selbsthilfefähigkeit
  • Ermöglichung eines menschenwürdigen Lebens

Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes:

  • pauschale monatliche Geldleistungen (Mindestsätze) zur Abdeckung von Aufwendungen für Nahrung, Bekleidung, Körper- und Gesundheitspflege, Benützung von Verkehrsmitteln, Reinigung, Hausrat und Energie sowie für eine angemessene soziale und kulturelle Teilhabe

Hilfe zur Sicherung des Wohnbedarfes:

  • Gedeckelte Geldleistungen (Höchstsätze) zur Abdeckung der Miete, Betriebskosten, Heizung und Abgaben

Grundleistung der Mindestsicherung

Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung:

  • Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung (e-card)
  • Allfällige Selbstbehalte für Pflichtleistungen der Krankenversicherung

Übernahme von Bestattungskosten:

  • Kosten eines einfachen Begräbnisses

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landes Tirol.

Homepage des Landes Tirol