Beihilfen des Bundes für mittlere und höhere Bundesschulen

Voraussetzungen für den Bezug der Beilhilfen sind Familienstand, Familiengröße und das Einkommen.

Alle Informationen dazu auf www.schuelerbeihilfen.at

Finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an mindestens 4-tägigen Schulveranstaltungen:

  • AHS Unterstufe und mittlere und höhere Bundesschulen.
  • Antragsfrist ist der 30. April des laufenden Schuljahres.
  • Ermäßigung des Betreuungsbeitrages bei ganztägig geführten öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen des Bundes - AHS (Antragsfrist ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme in den Betreuungsteil).

Schulbeihilfe beantragen für:

  • Mittlere und höhere Bundesschulen ab der 10. Schulstufe. Die Antragsfrist ist immer der 31. Dezember des laufenden Schuljahres.
  • Für die 9. Schulstufe kann ein Antrag bei der Landesgedächtnisstiftung (tirol.gv.at/lgst) gestellt werden. 

Heimbeihilfe beantragen für:

Mittlere und höhere Bundesschulen ab der 9. Schulstufe. Antragsfrist ist immer der 31. Dezember des laufenden Schuljahres.

Die Schul- und Heimbeihilfe ist eine Einmalzahlung für das laufende Schuljahr.