Pflege

Die mobile Pflege:

Es gibt tirolweit 67 AnbieterInnen mobiler Pflege- und Betreuungsleitungen, vor allem vom Sozial- und Gesundheitssprengel, aber auch von VAGET im Bereich demenzieller Erkrankungen oder Curaplus für die Kinderhauskrankenpflege.

Benötigte Unterlagen:

  • Pflegegeldbescheid
  • Meldezettel
  • Einkommensnachweis - Nettoeinkommen/Nettopension/Sonstige Einkommen
  • Nachweis der Ausgaben - Wohnkosten (zB Mietkosten/Eigenheime/Eigentumswohnungen, Betriebskosten
  • Kosten für den Lebensunterhalt
  • Verpflichtende Unterhaltsleistungen

Stationäre Pflege:

Die stationäre Pflege und Betreuung wird von 93 Alten- und Pflegeheimen in allen Regionen Tirols übernommen.

  • Altenhilfe: Bei Pflegegeldstufe 0-2 ist die Gemeinde für die Abwicklung des Verfahrens zuständig.
  • Pflegehilfe: Bei Pflegeldstufe 3-7 liegt die Zuständigkeit beim Land Tirol und wird über die Abteilung Pflege abgewickelt.

Es werden ungedeckte Kosten für eine stationäre Unterbringung, Betreuung und Pflege in Anstalten, Heimen oder Pflegeplätzen übernommen. 

Kurzzeitpflege:

Die Kurzzeitpflege wird in Alten- und Pflegeheimen angeboten und dient der kurzfristigen Pflege für max. 28 Tage pro Kalenderjahr, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt, in einer Notsituation oder zur Verbesserung des Gesundheitszustandes nach einem Krankenhausaufenthalt.

Der Antrag ist über das Alten- und Pflegeheim beim Sozialministerium Servicestelle Landesstell Tirol einzubringen.

Benötigte Unterlagen:

  • Pflegegeldbescheid bzw. Antrag auf Pflegegeld
  • Einkommensunterlagen
  • Selbstbehalte, die für die mobile Pflege aufgewendet werden bzw. von der Abgteilung Oflege vorgeschrieben Unterhaltszahlungen, die für einen Partner aufgewandt werden, der bereits in einem Alten- und Pflgegehim wohnt.

Für die Berechnung der Förderung werden nicht berücksichtigt:

  • Pflegegeld
  • 13. und 14. Monatsgehalt
  • Ausgaben für Lebensunterhalt, Wohnen und Unterhalt

Tagespflege:

In 53 Tagespflegeeinrichtungen in ganz Tirol werden pflegebedürftige Tirollerinnen und Tiroler untertags ganztägig oder halbtägig gepflegt und betreut.

Die Tagespflege:

  • dient der Pflege, Betreuungund Aktivierung
  • bietet eine Entlasung für pflegende Angehörige
  • wirkt der Verinsamung entgegen

Die Abwicklung erfolgt über die Pflegeeinrichtung.

Benötigte Unterlagen:

  • Pflegegeldbescheid bzw. Antrag auf Pflegegeld
  • Einkommensunterlagen
  • Selbstbehalte, die für die mobile Pflege aufgewendet werden bzw. von der Abgteilung Oflege vorgeschrieben Unterhaltszahlungen, die für einen Partner aufgewandt werden, der bereits in einem Alten- und Pflgegehim wohnt.

Für die Berechnung der Förderung werden nicht berücksichtigt:

  • Pflegegeld
  • 13. und 14. Monatsgehalt
  • Ausgaben für Lebensunterhalt, Wohnen und Unterhalt

Betreutes Wohnen:

Betreutes Wohnen ist eine alternative Wohnform für Menschen im Alter, die teilweise Unterstützung bei den Dingen des täglichen Lebens brauchen und dient dazu, der Vereinsamung vorzubeugen und die niedrigen Pflegegeldstufen anderorts als im Alten- und Pflegeheim zu versorgen.

  • Beim Betreuten Wohnen wohnt man eigenständig in einer barrierefreien Mietwohnung, idealerweise in der Nähe eines Alten-und Pflegeheimes, eines Stützpunktes eines Anbieters mobiler Pflege- und Betreuungsleistungen oder einer Tagespflege
  • Betreutes Wohnen besteht jedenfalls aus 4 oder mehr Wohnungen mit einer gemeinsam benutzbaren Allgemeinfläche.
  • Eine Unterstützungsperson ist als Ansprechperson zu definierten Tageszeiten, jedoch nicht rund um die Uhr vor Ort und hilft, beispielsweise die mobile Pflege zu organisieren, plant Ausflüge oder Feste und unterstützt die Bewohner*innen.
  • Jede Wohnung ist barrierefrei ausgestattet, zw. 40 und 60 qm groß und mit einer Notrufanlage ausgestattet.
  • Pflegeleistungen werden separat bei Bedarf zugekauft.

Benötigte Unterlagen:

  • Pflegegeldbescheid bzw. Antrag auf Pflegegeld
  • Einkommensunterlagen
  • Selbstbehalte, die für die mobile Pflege aufgewendet werden bzw. von der Abgteilung Oflege vorgeschrieben Unterhaltszahlungen, die für einen Partner aufgewandt werden, der bereits in einem Alten- und Pflgegehim wohnt.

Für die Berechnung der Förderung werden nicht berücksichtigt:

  • Pflegegeld
  • 13. und 14. Monatsgehalt
  • Ausgaben für Lebensunterhalt, Wohnen und Unterhalt

Förderbare Maßnahmen für das eigene Zuhause:

Pflegebedingter Umbau von Wohnraum, wie

  • Badumbau
  • Etagenlift/Deckenlift
  • Schachtlift

Hilfsmittel, wie

  • Aktivrollstühle, Pflegerollstühle, Gehwagen
  • Elektrische Rollstühle, Elektroantriebe für Rollstühle
  • Elektromobile
  • Geräte zur elektronischen Vergrößerung von Schriftstücken (Bildschirmlesegeräte, Vorlesegeräte)
  • Pflegebetten samt Matratze, Aufstehhilfen oder Hebelifte

Der Antrag wird bei der Abteilung Pflege, Amt der Tiroler Landesregierung eingebracht.

Spezialisierte Pflegeleistung

Qualifizierte Kurzzeitpflege:

  • in der Nähe einer Krankenanstalt
  • Ärztliche Betreuung und vermehrte Therapiemaßnahmen
  • Ziel - Rückkehr nach Hause zu ermöglichen
  • für max. 90 Tage pro Kalenderjahr

Spezialisierte Kurzzeitpflege / Hilfe für pflegebedürftige Menschen:

  • Spezialisierter Pflegebedarf ist vorhanden (zB Langzeitbeatmung)
  • Wird zuhause betreut und gepflegt
  • Teilweise auch für Pflegebedürftige unter 60 Jahren im Zusammenhang mit einer 24h Betreuung (wenn durch kein stationäres Angebot gedeckt werden kann)

Schwerpunktpflege:

  • dauerhafte Fachpflege ist durch den hohen pflegerischen Aufwand nötig und kann in einem normalen Alten- und Pflegeheim aufgrund der Komplexität nicht erbracht werden
  • medizinische Betreuung ist jedenfalls notwendig

Für diese Förderungen ist das Land Tirol zuständig, der Antrag ist bei der Abteilung Pflege einzubringen.

24-Stunden-Betreuung:

  • Rund-Um-die-Uhr-Betreuung mit einer Betreuer*in im eigenen Haushalt
  • Keine Pflegeleistung im engeren Sinn, sondern reine Betreuungsleistungen
  • Förderung läuft über das Sozialministerium Servicestelle
  • Land Tirol finanziert 40% der Förderung

Untersützung pflegender Angehöriger:

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist für die Unterstützung Pflegender Angehöriger zuständig.

Folgende Unterstützungsmaßnahmen gibt es:

  • Pflegekarenzgeld
  • Pflegekurse
  • Zuwendungen zu den Kosten der Ersatzpflege (Kurzzeitpflege)
  • Weiter- und Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
  • Mit- und Selbstversicherung in der Krankenversicherung
  • Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes
  • Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei der Pflege eines behinderten Kindes
  • Hausbesuche durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen
  • Angehörigengespräch

Beratungsstellen und weitere Informationen:

Pflegetelefon von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 0800/400 160

Caremanagement Tirol in allen Bezirken Tirols ist die erste Anlaufstelle bei Fragen Rund um die Pflege.
https://www.caremanagement-tirol.at/

https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/pflege

https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege

https://pflege.gv.at

https://www.demenz-tirol.at

https://www.palliativ-tirol.at