Wohnbauförderungen
Wohnbauförderung
Das Land Tirol fördert
- die Errichtung von Eigenheimen
- den Kauf von Eigentumswohnungen im Neubau vom gewerblichen und Gemeinnützigen Bauträgern
- den Kauf von bestehenden Wohnungen im Zweiterwerb
- Die Errichtung von Miet(kauf)wohnanlagen von Gemeinnützigen Bauträgern (z.B. Neue Heimat Tirol, TIGEWOSI ect.)
Die Förderung erfolgt
- durch Gewährung eines zinsgünstigen langfristigen Wohnbauförderungskredit oder alternativ
- durch die Gewährung eines Wohnbauschecks (35% vom Wohnbauförderungskredit)
- Wohn- bzw. Mietzins- und Annuitätenbeihilfen für Miet- und Eigentumswohnungen
- durch Unterstützung des zu tragenden Miet- bzw. Wohnungsaufwandes (ohne Betriebs- und Heizkosten) in Form einer monatlichen Beihilfe
Wohnhaussanierung
Das Land fördert:
im Rahmen der Wohnhaussanierung u.a.
- den Tausch der Fenster, die Dämmung der Fassade, der obersten Geschoßdecke bzw. Daches usw.
- Tausch- bzw. Umstellung auf ein klimarelevantes Heizsystem wie z.B. Wärmepumpensysteme, Biomasseheizungen oder Anschluss an die die Fernwärme
- behinderten- bzw. altersgerechte Maßnahmen wie z.B. Einbau eines Treppenliftes, Errichtung eines behinderten- bzw. altersgerechten Bades
Förderung erfolgt
- durch die Gewährung eines einmaligen Zuschusses oder alternativ
- durch die Gewährung eines Annuitätenzuschusses (=Zuschuss zur Rückzahlungsrate eines Bankkredits) ausgehend jeweils von den anerkannten förderungsfähigen Kosten
Nähere Informationen
- zur den Förderungsmaßnahmen
- Unterlagen für die Antragstellung
sind unter www.tirol.gv.at/wohnbau zu finden.
Mietzins- und Wohnbeihilfe
- Unterstützung zum monatlichen Mietaufwand (ohne BK + HK)
- Abhängig vom Einkommen und der Haushaltsgröße und
- vom anrechenbaren Wohnungsaufwand (Miete)
- Wird jeweils für ein Jahr gewährt
Beantragung:
- Ansuchen in Papierform oder auch Online möglich
- Jahreseinkommen des der Antragstellung vorangehenden Kalenderjahres
- Mietvorschreibung bzw. bei der Mietzinsbeihilfe die Mietenbestätigung (Formblatt) + Nachweis über die Bezahlung der Miete; Mietvertrag bei Erstansuchen.
Nähere Informationen auf der Homepage unter:
https://www.tirol.gv.at/bauen-ohnen/wohnbaufoerderung/beihilfe/