Wohnbauförderungen

Wohnbauförderung

Das Land Tirol fördert

  • die Errichtung von Eigenheimen
  • den Kauf von Eigentumswohnungen im Neubau vom gewerblichen und Gemeinnützigen Bauträgern
  • den Kauf von bestehenden Wohnungen im Zweiterwerb
  • Die Errichtung von Miet(kauf)wohnanlagen von Gemeinnützigen Bauträgern (z.B. Neue Heimat Tirol, TIGEWOSI ect.)

Die Förderung erfolgt

  • durch Gewährung eines zinsgünstigen langfristigen Wohnbauförderungskredit oder alternativ
  • durch die Gewährung eines Wohnbauschecks (35% vom Wohnbauförderungskredit)
  • Wohn- bzw.  Mietzins- und Annuitätenbeihilfen für Miet- und Eigentumswohnungen
  • durch Unterstützung des zu tragenden Miet- bzw. Wohnungsaufwandes (ohne Betriebs- und Heizkosten) in Form einer monatlichen Beihilfe

Wohnhaussanierung

Das Land fördert:

im Rahmen der Wohnhaussanierung u.a.

  • den Tausch der Fenster, die Dämmung der Fassade, der obersten Geschoßdecke bzw. Daches  usw.
  • Tausch- bzw. Umstellung auf ein klimarelevantes Heizsystem wie z.B. Wärmepumpensysteme, Biomasseheizungen oder Anschluss an die die Fernwärme
  • behinderten- bzw. altersgerechte Maßnahmen wie z.B. Einbau eines Treppenliftes, Errichtung eines behinderten- bzw. altersgerechten Bades

Förderung erfolgt

  • durch die Gewährung eines einmaligen Zuschusses oder alternativ
  • durch die Gewährung eines Annuitätenzuschusses (=Zuschuss zur Rückzahlungsrate eines Bankkredits) ausgehend jeweils von den anerkannten förderungsfähigen Kosten

Nähere Informationen

  • zur den Förderungsmaßnahmen
  • Unterlagen für die Antragstellung

sind unter www.tirol.gv.at/wohnbau zu finden.

Mietzins- und Wohnbeihilfe

  • Unterstützung zum monatlichen Mietaufwand (ohne BK + HK)
  • Abhängig vom Einkommen und der Haushaltsgröße und
  • vom anrechenbaren Wohnungsaufwand (Miete)
  • Wird jeweils für ein Jahr gewährt

Beantragung:

  • Ansuchen in Papierform oder auch Online möglich
  • Jahreseinkommen des der Antragstellung vorangehenden Kalenderjahres
  • Mietvorschreibung bzw. bei der Mietzinsbeihilfe die Mietenbestätigung (Formblatt) + Nachweis über die Bezahlung der Miete; Mietvertrag bei Erstansuchen.

Nähere Informationen auf der Homepage unter:
https://www.tirol.gv.at/bauen-ohnen/wohnbaufoerderung/beihilfe/