Reisepass- und Personalausweisanträge
Als besonderen Service nimmt die Gemeinde Kaunertal Reisepass- und Personalausweisanträge entgegen und leitet diese an die zuständige Passbehörde bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck weiter.
- Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses oder Personalausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
- Bei Kindern und unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahren) muss den Antrag die gesetzliche Vertreterin/der gesetzliche Vertreter stellen.
- Mündige Minderjährige (zwischen 14 und 18 Jahren) können den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses selbst stellen, sofern die Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters
Für die Antragstellung sind einige Unterlagen erforderlich, welche mitzubringen sind:
- alter Reisepass bzw. Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- ein Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
- eventuell Heiratsurkunde
- eventuell Nachweis eines akademischen Grades
Im Zuge der Passbeantragung werden bei Personen ab dem 12. Geburtstag mithilfe von elektronischen Fingerabdruckscannern die Fingerabdrücke erfasst. Der Scanner macht dabei Bilder von zwei Fingern (in der Regel von den Zeigefingern), die dann auf einem Chip im Pass gespeichert werden. Vor dem 12. Geburtstag werden die Fingerabdrücke nicht abgenommen ("Kinderpass").
Kosten und Gültigkeit: Die erstmalige Ausstellung von Reisedokumenten, die innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes erfolgt, ist gebührenbefreit. Erfolgt die erstmalige Antragstellung genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments bereits fünf Jahre.
Reisepass:
- 0 bis 2 Jahre: gebührenfrei – Gültigkeit 2 Jahre
- 2 bis 12 Jahre: € 30,00 – Gültigkeit 5 Jahre
- ab 12 Jahre: € 75,90 – Gültigkeit 10 Jahre
Personalausweis:
- 0 bis 2 Jahre: gebührenfrei – Gültigkeit 2 Jahre
- 2 bis 12 Jahre: € 26,30 – Gültigkeit 5 Jahre
- 12 bis 16 Jahre: € 26,30 – Gültigkeit 10 Jahre
- ab 16 Jahre: € 61,50 – Gültigkeit 10 Jahre
Wird der Reisepass oder Personalausweis dringend benötigt, so empfiehlt es sich den Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen, da die Ausstellung im Wege der Gemeinde längere Zeit in Anspruch nimmt.